Mitglied werden
Seit über 200 Jahren setzt sich der Physikalische Verein für die Naturwissenschaften in Frankfurt ein. Heute unterstützen uns dabei über 2.000 Mitglieder. Sie alle verbindet ein Interesse an Astronomie und Physik sowie den Naturwissenschaften im Allgemeinen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Freier Eintritt oder vergünstigter Eintritt zu vielen Veranstaltungen
- Immer informiert: 3x im Jahr unser Programmheft kostenlos frei Haus
- HLN-Sternwarte: exklusive Mitgliederführungen
- Exklusive Events: Lernen Sie bei exklusiven Veranstaltung andere interessierte Mitglieder kennen
- Arbeitsgruppen: Vertiefen Sie in Arbeitsgruppen ihre Interessen
- Ein gutes Gefühl: Sie unterstützen eine einzigartige Kultureinrichtung in Frankfurt
- Spendenbescheinigung: setzen Sie den Mitgliedsbeitrag steuerlich ab
Die richtige Mitgliedschaft für Sie
Egal ob als Einzelmitglied oder als Familie, ob im Ruhestand oder im Studium: Wir freuen uns, Sie als Mitglied im Physikalischen Verein zu begrüßen. Finden Sie hier die Mitgliedschaft, die am besten zu Ihnen passt.
Mitgliedschaft verwalten
Sie wollen ein Lastschriftmandat erteilen oder uns eine neue Bankverbindung oder Adresse mitteilen? Oder möchten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen? Das können Sie ganz einfach hier tun.
Alle Infos zur Mitgliedschaft auf einen Blick:
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Mitgliedschaft? Dann klappen Sie einfach die folgenden Fragen auf.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Je nach Art der Mitgliedschaft gilt ein anderer Mitgliedsbeitrag. Es handelt sich dabei jeweils um Mindestwerte, wir freuen uns, wenn Sie freiwillig einen höheren Beitrag zahlen.
Einzelmitgliedschaft | 60 € pro Jahr |
Familienmitgliedschaft | 75 € pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder |
Mitgliedschaft für junge Menschen | 25 € pro Jahr |
Mitgliedschaft für Ruheständler | 45 € pro Jahr |
Firmenmitgliedschaft | 120 € pro Jahr |
Geschenkmitgliedschaft | Abhängig von der Art der verschenkten Mitgliedschaft |
Ewige Mitgliedschaft | Einmalig 6.000 € |
Welche Nachweise brauche ich?
In Einzelfällen behalten wir uns vor bei Mitgliedschaften für junge Menschen oder Ruheständler entsprechende Nachweise anzufordern. Sie brauchen diese aber nicht unaufgefordert an uns zu senden.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihr Status verändert und Sie zum Beispiel als Ruheständler weniger oder als Erwerbstätiger mehr zahlen müssen.
Wann wird der Beitrag gezahlt?
Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft in der Regel wenige Wochen nach Ihrem Mitgliedsantrag und unserer Bestätigung ein. Ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag nach Versand der Mitgliederrechnung Anfang des Jahres eingezogen. Das Lastschriftdatum wird Ihnen in der Rechnung mitgeteilt.
Wer nach dem September beitritt, ist für den Rest des Jahres beitragsfrei. Der Mitgliedsbeitrag wird dann erstmals im Folgejahr fällig.
Wann erhalte ich den Ausweis?
Sie erhalten nach Eingang Ihres Mitgliedsantrags eine automatisierte Bestätigung per E-Mail mit Ihren Daten zur Kontrolle. Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag, in der Regel innerhalb von einer Woche. Sie wollen eine Veranstaltung besuchen und Ihr Mitgliedsausweis ist noch nicht da? Dann reicht es, wenn Sie die Bestätigungsmail vorzeigen.
Gibt es eine Spendenquittung?
Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie steuerlich absetzen. Bei Mitgliedsbeiträgen von bis zu 300 € reicht dem Finanzamt in der Regel die Mitgliedsrechnung über Ihren Beitrag sowie ein Kontoauszug. Ist Ihr Beitrag höher oder spenden Sie zusätzlich und kommen so über die Grenze von 300 €, senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zu.
Wie kann ich wieder kündigen?
Die Mitgliedschaft verlängert sich bis zur Kündigung automatisch. Sie können die Mitgliedschaft jedoch formlos kündigen, immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Jahresende.
Die Kündigung können Sie uns per E-Mail oder über ein Formular mitteilen.
Gibt es besondere Pflichten?
Als Mitglied haben Sie keinerlei Verpflichtungen, an Sitzungen des Vereins teilzunehmen oder ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Mit Ihrem selbstgewählten Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie auch als passives Mitglied unsere Arbeit.
Wir freuen uns jedoch sehr, wenn Sie sich als Mitglied ehrenamtlich im Physikalischen Verein engagieren möchten. Welche Art von Unterstützung wir im Arbeitskreis brauchen, lesen Sie hier. Außerdem sind Sie als Mitglied in unserer jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Auch hier gilt jedoch keine Anwesenheitspflicht.
Welche Rechte haben Mitglieder?
Alle Mitglieder des Physikalischen Vereins sind stimmberechtigter Teil der Mitgliederversammlung. Sie dürfen in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung über die Geschicke des Vereins abstimmen. In den Sitzungen werden unter anderem die Tätigkeiten des Vereins, die Einnahmen und Ausgaben sowie Vorschaurechnungen vorgestellt. Die Mitglieder stimmen über die Entlastung des Präsidiums ab und diskutieren gestellte Anträge.
Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung entnehmen Sie bitte unserer Satzung.