Im Jahr 2021 erhielt der Physikalische Verein eine Immobilie. Wegen hoher anstehender Renovierungskosten schlägt das Präsidium der Mitgliederversammlung vor, diese Immobilie zu verkaufen. Laut §14, Abs. 5 unserer Satzung ist für den Verkauf von Immobilien die Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig. Wir bitten Sie daher herzlich um Ihre Teilnahme an dieser Versammlung, da für eine Beschlussfähigkeit mindestens 40 Mitglieder anwesend sein müssen.
Bitte bringen Sie Ihre Mitgliedskarte mit, diese wird zum Einlass benötigt.