Jetzt Mitglied werden

Mindestbeitrag: 60€

Mindestbeitrag: 75€

Mindestbeitrag: 45€

Mindestbeitrag: 25€

Mindestbeitrag: 60€

Lars Christian
069 704 630
     → E-Mail

Alle Infos zur Mitgliedschaft auf einen Blick:

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Mit­gliedschaft? Dann klappen Sie einfach die folgenden Fragen auf.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Je nach Art der Mit­glied­schaft gilt ein anderer Mit­glieds­beitrag. Es handelt sich dabei jeweils um Mindest­werte, wir freuen uns, wenn Sie frei­willig einen höheren Beitrag zahlen.

Einzelmitgliedschaft60 € pro Jahr
Familienmitgliedschaft75 € pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder
Mitgliedschaft für junge Menschen25 € pro Jahr
Mitgliedschaft für Ruheständler45 € pro Jahr
Firmenmitgliedschaft120 € pro Jahr
GeschenkmitgliedschaftAbhängig von der Art der verschenkten Mitgliedschaft
Ewige MitgliedschaftEinmalig 6.000 €

Hinweis: Erfolgt die Aufnahme erst im Laufe eines Jahres, ist der jährliche Beitrag nach § 7, Absatz 3 unserer Satzung in voller Höhe zu entrichten. Mitglieder, die nach dem 30. September in den Verein eintreten, bleiben bis zum Ende des Eintrittsjahres beitragsfrei. Sie sind erst mit Beginn des Folgejahres beitragspflichtig.

Welche Nachweise brauche ich?

In Einzel­fällen behalten wir uns vor bei Mit­glied­schaften für junge Menschen oder Ruhe­ständler ent­sprechende Nach­weise anzu­fordern. Sie brauchen diese aber nicht unauf­gefordert an uns zu senden.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihr Status ver­ändert und Sie zum Bei­spiel als Ruhe­ständler weniger oder als Erwerbs­tätiger mehr zahlen müssen.

Wann wird der Beitrag gezahlt?

Den Mitglieds­beitrag ziehen wir im ersten Jahr Ihrer Mitglied­schaft in der Regel wenige Wochen nach Ihrem Mitglieds­antrag und unserer Bestätigung ein. Ab dem zweiten Jahr der Mitglied­schaft wird der Beitrag nach Versand der Mitglieder­rechnung Anfang des Jahres eingezogen. Das Lastschrift­datum wird Ihnen in der Rechnung mitgeteilt.

Wer nach dem September beitritt, ist für den Rest des Jahres beitrags­frei. Der Mit­glieds­beitrag wird dann erstmals im Folge­jahr fällig.

Wann erhalte ich den Ausweis?

Sie erhalten nach Eingang Ihres Mitglieds­antrags eine auto­matisierte Bestätigung per E-Mail mit Ihren Daten zur Kontrolle. Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag, in der Regel inner­halb von einer Woche. Sie wollen eine Veranstaltung besuchen und Ihr Mitglieds­ausweis ist noch nicht da? Dann reicht es, wenn Sie die Bestätigungs­mail vorzeigen.

Gibt es eine Spendenquittung?

Ihren Mitglieds­beitrag können Sie steuerlich absetzen. Bei Mitgliedsbeiträgen von bis zu 300 € reicht dem Finanzamt in der Regel die Mitglieds­rechnung über Ihren Beitrag sowie ein Konto­auszug. Ist Ihr Beitrag höher oder spenden Sie zusätzlich und kommen so über die Grenze von 300 €, senden wir Ihnen gerne eine Spenden­bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zu.

Wie kann ich wieder kündigen?

Die Mitglied­schaft verlängert sich bis zur Kündigung auto­matisch. Sie können die Mitglied­schaft jedoch formlos kündigen, immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Kündigungs­frist beträgt ein Monat zum Jahres­ende.

Die Kündigung können Sie uns per E-Mail oder über ein Formular mit­teilen.

Gibt es besondere Pflichten?

Als Mitglied haben Sie keinerlei Ver­pflichtungen, an Sitzungen des Vereins teil­zu­nehmen oder ehren­amtliche Arbeit zu leisten. Mit Ihrem selbst­gewählten Mitglieds­beitrag unter­stützen Sie auch als passives Mitglied unsere Arbeit.

Wir freuen uns jedoch sehr, wenn Sie sich als Mitglied ehren­amtlich im Physikalischen Verein engagieren möchten. Welche Art von Unter­stützung wir im Arbeits­kreis brauchen, lesen Sie hier. Außerdem sind Sie als Mitglied in unserer jährlich statt­findenden Mitglieder­ver­sammlung stimm­berechtigt. Auch hier gilt jedoch keine Anwesen­heits­pflicht.

Welche Rechte haben Mitglieder?

Alle Mitglieder des Physikalischen Vereins sind stimm­berechtigter Teil der Mitglieder­ver­sammlung. Sie dürfen in der jährlich statt­findenden Mitglieder­ver­sammlung über die Geschicke des Vereins abstimmen. In den Sitzungen werden unter anderem die Tätigkeiten des Vereins, die Einnahmen und Ausgaben sowie Vorschau­rechnungen vorgestellt. Die Mitglieder stimmen über die Entlastung des Präsidiums ab und diskutieren gestellte Anträge.

Weitere Informationen zur Mitglieder­ver­sammlung entnehmen Sie bitte unserer Satzung.