Jetzt Mitglied werden

Mindestbeitrag: 60€

Mindestbeitrag: 75€

Mindestbeitrag: 45€

Mindestbeitrag: 25€

Mindestbeitrag: 60€

Lars Christian
069 704 630
     → E-Mail

Alle Infos zur Mitgliedschaft auf einen Blick:

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Mit­gliedschaft? Dann klappen Sie einfach die folgenden Fragen auf.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Je nach Art der Mit­glied­schaft gilt ein anderer Mit­glieds­beitrag. Es handelt sich dabei jeweils um Mindest­werte, wir freuen uns, wenn Sie frei­willig einen höheren Beitrag zahlen.

Einzelmitgliedschaft 60 € pro Jahr
Familienmitgliedschaft 75 € pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder
Mitgliedschaft für junge Menschen 25 € pro Jahr
Mitgliedschaft für Ruheständler 45 € pro Jahr
Firmenmitgliedschaft 120 € pro Jahr
Geschenkmitgliedschaft Abhängig von der Art der verschenkten Mitgliedschaft
Ewige Mitgliedschaft Einmalig 6.000 €

Welche Nachweise brauche ich?

In Einzel­fällen behalten wir uns vor bei Mit­glied­schaften für junge Menschen oder Ruhe­ständler ent­sprechende Nach­weise anzu­fordern. Sie brauchen diese aber nicht unauf­gefordert an uns zu senden.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihr Status ver­ändert und Sie zum Bei­spiel als Ruhe­ständler weniger oder als Erwerbs­tätiger mehr zahlen müssen.

Wann wird der Beitrag gezahlt?

Den Mitglieds­beitrag ziehen wir im ersten Jahr Ihrer Mitglied­schaft in der Regel wenige Wochen nach Ihrem Mitglieds­antrag und unserer Bestätigung ein. Ab dem zweiten Jahr der Mitglied­schaft wird der Beitrag nach Versand der Mitglieder­rechnung Anfang des Jahres eingezogen. Das Lastschrift­datum wird Ihnen in der Rechnung mitgeteilt.

Wer nach dem September beitritt, ist für den Rest des Jahres beitrags­frei. Der Mit­glieds­beitrag wird dann erstmals im Folge­jahr fällig.

Wann erhalte ich den Ausweis?

Sie erhalten nach Eingang Ihres Mitglieds­antrags eine auto­matisierte Bestätigung per E-Mail mit Ihren Daten zur Kontrolle. Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag, in der Regel inner­halb von einer Woche. Sie wollen eine Veranstaltung besuchen und Ihr Mitglieds­ausweis ist noch nicht da? Dann reicht es, wenn Sie die Bestätigungs­mail vorzeigen.

Gibt es eine Spendenquittung?

Ihren Mitglieds­beitrag können Sie steuerlich absetzen. Bei Mitgliedsbeiträgen von bis zu 300 € reicht dem Finanzamt in der Regel die Mitglieds­rechnung über Ihren Beitrag sowie ein Konto­auszug. Ist Ihr Beitrag höher oder spenden Sie zusätzlich und kommen so über die Grenze von 300 €, senden wir Ihnen gerne eine Spenden­bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zu.

Wie kann ich wieder kündigen?

Die Mitglied­schaft verlängert sich bis zur Kündigung auto­matisch. Sie können die Mitglied­schaft jedoch formlos kündigen, immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Kündigungs­frist beträgt ein Monat zum Jahres­ende.

Die Kündigung können Sie uns per E-Mail oder über ein Formular mit­teilen.

Gibt es besondere Pflichten?

Als Mitglied haben Sie keinerlei Ver­pflichtungen, an Sitzungen des Vereins teil­zu­nehmen oder ehren­amtliche Arbeit zu leisten. Mit Ihrem selbst­gewählten Mitglieds­beitrag unter­stützen Sie auch als passives Mitglied unsere Arbeit.

Wir freuen uns jedoch sehr, wenn Sie sich als Mitglied ehren­amtlich im Physikalischen Verein engagieren möchten. Welche Art von Unter­stützung wir im Arbeits­kreis brauchen, lesen Sie hier. Außerdem sind Sie als Mitglied in unserer jährlich statt­findenden Mitglieder­ver­sammlung stimm­berechtigt. Auch hier gilt jedoch keine Anwesen­heits­pflicht.

Welche Rechte haben Mitglieder?

Alle Mitglieder des Physikalischen Vereins sind stimm­berechtigter Teil der Mitglieder­ver­sammlung. Sie dürfen in der jährlich statt­findenden Mitglieder­ver­sammlung über die Geschicke des Vereins abstimmen. In den Sitzungen werden unter anderem die Tätigkeiten des Vereins, die Einnahmen und Ausgaben sowie Vorschau­rechnungen vorgestellt. Die Mitglieder stimmen über die Entlastung des Präsidiums ab und diskutieren gestellte Anträge.

Weitere Informationen zur Mitglieder­ver­sammlung entnehmen Sie bitte unserer Satzung.